Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.schick-hotels.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Einige grafische Elemente wie Vorschaubilder enthalten derzeit aus technischen Gründen keine Alternativtexte. Dadurch kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung mit Screenreadern kommen. Wir arbeiten daran, diese Barrieren schrittweise zu beheben.

b. Unverhältnismäßige Belastung

Videos, die über die Video-Plattform Youtube gehostet und veröffentlicht werden. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audio Beschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt.

Einige auf unserer Website eingebettete Inhalte, wie z. B. Widgets oder iFrames von Drittanbietern, liegen technisch außerhalb unseres unmittelbaren Einflussbereichs. Daher kann es vorkommen, dass diese eingebundenen Komponenten nicht alle Anforderungen der Barrierefreiheit vollständig erfüllen. Insbesondere können Inhalte dieser Drittanbieter beispielsweise nicht über die Tastatur bedienbar sein oder keine ausreichenden Alternativtexte bieten. Damit werden unter Umständen einzelne Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) nicht erfüllt.

Wir sind der Ansicht, dass eine vollständige barrierefreie Gestaltung dieser Drittinhalte aktuell eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften​​​​

Vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30. Juni 2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 30. Juni 2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Inhalte dieser Website werden kontinuierlich überarbeitet, erweitert und optimiert. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine barrierefreie und benutzerfreundliche Gestaltung.
Falls Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern – etwa Probleme, die in dieser Erklärung nicht genannt werden, oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – bitten wir Sie, uns dies über die unten angegebene Kontaktmöglichkeit mitzuteilen.

schick@schick-hotels.com